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Dokumentation
Aus aktuellem Anlass möchte ich euch erneut an die Notwendigkeit einer vollständigen und aussagekräftigen Einsatzdokumentation erinnern. Auch möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass die von uns versorgten Patienten nach dem Patientenrechtegesetz sowie dem BGB einen Anspruch auf die Herausgabe des Einsatzprotokolles haben.
Insbesondere bei 09-Einsätzen sollte daher immer ein Protokoll beim Patienten selbst verbleiben.
Zum Thema siehe auch:
https://qm.drk-karlsruhe.de/fobi/2018-12-03%20Eitzer_Transportverweigerung_Dokumentation.pdf
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/patientenrechte.html